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Vertragsbedingungen

  1. Verkaufsbedingungen von den Waren und Dienstleistungen der Firma NOMA Tools

    1.1. ANGEBOTE, VERKAUFSVERTRÄGE

    1. Alle Angebote der Firma NOMA Tools unterliegen den vorliegenden Bedingungen.
    2. Alle Verkaufsverträge über Verkauf von Waren und Dienstleistungen der Firma NOMA Tools werden unter den vorliegenden Bedingungen geschlossen. Sie finden Anwendung bei Abgabe der Bestellung oder bei Absendung der Lieferung. Abweichende Bedingungen des Bestellers/ Käufers, die wir eindeutig schriftlich nicht angenommen haben, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir sie nicht eindeutig abgelehnt haben.

    1.2. ANNAHME DER BESTELLUNGEN

    1. Annahme der Bestellungen erfolgt durch unsere schriftliche Bestätigung.
    2. Ergänzungen, Änderungen oder andere mündliche zusätzliche Verträge gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung.
    3. Der Käufer ist verantwortlich für Genauigkeit der von ihm gelieferten Unterlagen bezüglich der bestellten Waren, d.h. Zeichnungen, Skizzen, Muster usw. Mündliche Hinweise in Bezug auf Abmessungen usw. sind schriftlich zu bestätigen. Die Muster für Tests liefern wir entgeltlich.
    4. Die Bestätigung der Bestellungsannahme, die unter 1.2 a) genannt wird, ist für den Käufer verbindlich, wenn innerhalb von 2 Arbeitstagen kein schriftlicher Widerruf bei uns eingegangen ist.

    1.3. LIEFERUNG

    1. Die Lieferzeit wird ab Bestätigung der Bestellung, aber nicht vor Erhalt von dem Besteller/ Käufer der notwendigen Unterlagen, d.h. Zeichnungen, Skizzen, Muster oder Vorauszahlungen, wenn sie in der Bestätigung festgelegt wurden, gerechnet.
    2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Waren aus unserem Betrieb ausgeliefert wurden oder die Information über Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde.
      Die Abholungsfrist für die Ware beträgt 7 Tage ab der Mitteilung ihrer Fertigung. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird eine MWSt-Rechnung ausgestellt und die Ware einem Depot auf Kosten des Bestellers / Käufers zugeführt. Die Einlagerungskosten unterliegen einer separaten Belastung.
    3. Die Lieferzeit ist unterbrochen, wenn die Lieferungen wegen Zahlungsrückstände eingestellt wurden.
    4. Bei unvorgesehenen Schwierigkeiten, die trotz unserer Bemühungen nicht beseitigt werden konnten, wird die Lieferzeit - gemäß den bestehenden Umständen - verlängert. Es hat keine Bedeutung, ob diese Schwierigkeiten in unserem Betrieb und/oder bei einem unserer Lieferanten, z.B. Havarie, Verzögerungen bei Lieferungen wichtiger Rohmaterialien, Streik usw. aufgetreten sind. Dieser Umstand wird nicht als Verspätung betrachtet. Über den Vorfall wird der Besteller/Käufer benachrichtigt.
    5. Wenn die Auslieferung der Ware aus den unter Punkt 1.3d) genannten Umständen nicht möglich ist, steht dem Käufer kein Recht auf Entschädigung zu.
    6. Wenn die unter Punkt 1.3d) genannten Ursachen der Schwierigkeiten beendet sind, wird unsere Lieferung unverzüglich fortgesetzt.
    7. Teillieferungen sind zulässig.
    8. Liefertermin ist verbindlich unter der Bedingung, dass der Besteller/Käufer die Verpflichtungen aus dem Vertrag einhält.

    1.4. TECHNISCHE DATEN

    1. Technische Parameter der Produkte, die für die jeweilige Bestellung verbindlich sind, werden jeweils in der Bestätigung dieser Bestellung festgelegt.
    2. Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an allen Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen vor, die im Folgenden Dokumentation genannt werden und für die Zwecke des Angebots oder der Bestellung angefertigt wurden. Die Dokumentation darf ohne Einwilligung von NOMA Tools den Dritten nicht zugänglich gemacht werden und ist auf unsere Anforderung uns unverzüglich zurückzugeben.

    1.5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. Unsere Preise sind als "ex works" zu verstehen, mit üblicher Handelsverpackung, es sei denn, dass andere Vereinbarungen getroffen wurden.
    2. Unsere Preise enthalten keine Transport- und Versicherungsgebühren, es sei denn, dass abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Die o. g. Bedingung bezieht sich auch auf Teillieferungen.
    3. Wir berechnen Gebühren für Sonderverpackungen oder Verpacken nach besonderen Anweisungen. Diese Verpackung wird nicht zurückgegeben.
    4. Bei inländischen Lieferungen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
    5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zu bezahlen, es sei denn, dass abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Als Eingangstag der Zahlung gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto. Bei Zahlungsrückständen aus vorangegangenen
      Lieferungen hat der Käufer kein Recht auf Rabatt, es sei denn, dass abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
    6. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen werden die gesetzlichen Steuer berechnet.
    7. Die Forderungen aus unseren Rechnungen dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht abgetreten werden.
    8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden sämtliche Forderungen sofort fällig.

    1.6. EIGENTUMSVORBEHALTSRECHT

    1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung der Forderung aus den Handelsgeschäften zwischen dem Käufer und NOMA Tools.
    2. Bei Beschlagnahme der im Eigentum vom NOMA Tools bleibender Ware von den Dritten, hat der Käufer den Lieferanten sofort darüber zu informieren.
    3. Die Einstellung der Zahlungen oder Belastung mit den mit uns nicht vereinbarten Gegenforderungen ist unzulässig.

    1.7. VERSENDUNG

    1. Die Versendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers, es sei denn, dass abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
    2. Versicherung gegen Transportschäden kann auf Wunsch und Kosten des Käufers abgeschlossen werden, es sei denn, dass abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
    3. Mengenreklamationen sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab Warenerhalt anzumelden.

    1.8. SONDERPROJEKTE UND SONDERWERKZEUGE

    1. Bei Sonderprojekten- und Werkzeugen behalten wir uns das Recht auf 10% Zuschlag zum Preis vor.
    2. Käufer kann die Bestellung der Sonderprodukte nicht annullieren, es sei denn, dass er Entschädigung in der Höhe des vollen Bestellungswertes bezahlt.

    1.9. MÄNGELHAFTUNG

    1. Wenn die gelieferten Waren mangelhaft sind oder der vereinbarten Qualität nicht entsprechen oder während der Garantiezeit beschädigt werden (wegen Produktions- oder Materialmängel), verpflichten wir uns - nach Anerkennung der Mängel und Ansprüche der Käufers - die Ware gegen mängelfreie Ware auszutauschen oder die Reparatur durchzuführen oder die Gutschrift über den Gegenwert der mangelhaften Ware auszustellen. Jegliche andere Formen von Ansprüchen des Besteller- Käufers werden von uns nicht angenommen.
    2. Die Reklamation der Mängelware ist unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt schriftlich einzureichen.
      Nicht erkannte Mängel sind sofort nach ihrer Feststellung anzumelden.
    3. Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag abzutreten, wenn wir keine Ersatzteile liefern oder die Ware in angemessener zusätzlicher Zeit nicht reparieren.
    4. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate ab dem Tag der Auslieferung an den Käufer und endet spätestens nach 6 Monaten ab der Auslieferung ex Works.
    5. Die Garantie umfasst nicht die im Zivilgesetzbuch geschilderten Fälle und darüber hinaus Mängel, denen folgende Ursachen zugrunde liegen: - unkorrekte oder nicht fachmännische Nutzung - unkorrekte Montage oder Nutzung von dem Käufer oder Dritten - Normalabnutzung - unkorrekte oder unvorsichtige Handhabung - unrichtiges Arbeitsmaterial - chemische, elektrochemische oder elektrische Einwirkungen, soweit sie aus unserem Verschulden nicht entstanden sind. Wir haften nicht für Fehler aus unfachmännischen Änderungen oder Reparaturen, die vom Käufer oder Dritten ohne unsere vorherige Einwilligung durchgeführt wurden. Die Entschädigungsansprüche aus: - Unmöglichkeit der Wirkung - Verspätungen - Vertragsabtretung - Fehler im Vertrag - rechtswidrigen Handlungen - sind ausgeschlossen, soweit sie aus unserem vorsätzlichen Handeln oder schuldhafter Vernachlässigung nicht folgen.
    6. Reklamationen kein Grund für Einstellung der Zahlungen aus den Rechnungen.
    7. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, eventuelle Verletzungen der gewerblichen Patenrechte aus seiner Bestellung zu prüfen und uns darüber zu informieren. Der Bestseller haftet für alle Ansprüche aus den Patentrechten.

    1.10. ERFÜLLUNGSORT, RECHTLICHE GÜLTIGKEIT DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

    1. Es gilt polnisches Recht.
    2. Erfüllungsort ist Wyry, Polen.
    3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Besteller/Käufer ist das für den Sitz der Firma NOMA Tools sachlich und örtlich zuständiges Gericht.
    4. In besonders begründeten Fällen behalten wir uns das Recht vor, gerichtlich im Firmensitz oder Betriebsort des Besteller/Käufers gegen den Besteller/ Käufer vorzugehen.
  2. Einkaufsbedingungen von Waren und Dienstleistungen durch die Firma NOMA Tools

    2.1. ABGABE DER BESTELLUNG

    1. Alle Bestellungen der Firma NOMA Tools unterliegen den vorliegenden Bedingungen.
    2. Alle Einkaufsverträge werden unter den vorliegenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Bedingungen des Lieferanten, die wir eindeutig schriftlich nicht angenommen haben, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir sie nicht eindeutig abgelehnt haben.
    3. Bestellungen werden in schriftlicher Form abgegeben.
      Jegliche Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Vereinbarungen gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung.
    4. Wenn keine schriftliche Bestätigung unserer Bestellung oder kein Einspruch vorliegt, gelten die Bedingungen unserer Bestellung als angenommen und für den Lieferanten verbindlich, es sei denn, dass in der Bestellung anders festgelegt wurden.

    2.2. LIEFERUNG

    1. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die bestellte Ware oder Dienstleistung in der Menge und Qualität gemäß der Bestellung, samt allen notwendigen Unterlagen zum Sitz der NOMA Tools geliefert oder in einem anderen vereinbarten Ort, termingemäß und zu den Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt wird.
    2. Nach jeder Lieferung der Ware oder Dienstleistung wird ein Abnahmeprotokoll gefertigt, das den der Lieferung bestätigt.
    3. Der Besteller genehmigt keine Lieferungen, deren Mengen oder Qualität den Bestimmungen der Bestellung oder des Abrufes zum Rahmenvertrag nicht entsprechen. Eine solche Bestellung wird als unkorrekt betrachtet und erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Lieferanten.

    2.3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. Die in unseren Bestellungen angegebenen Preise sind als DDU Wyry zu verstehen, mit üblicher Handelsverpackung, es sei denn, dass in der Bestellung anders festgelegt wurde.
    2. Die Preise enthalten Transport- und Versicherungsgebühren, es sei denn, dass die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen haben. Die o. g. Bedingung bezieht sich auch auf Teillieferungen infolge des Abrufes aus den Rahmenbestellungen.
    3. Bei Lieferung auf Kosten des Bestellers bedürfen die Kosten des vom Lieferanten durchgeführten Transports einer unbedingten Genehmigung vom Besteller.
    4. Die in unserem Namen unterzeichnete Frist zur Zahlung für die gekaufte Ware oder Dienstleistung läuft ab dem Unterzeichnungsdatum des Abnahmeprotokolls der Ware oder Dienstleistung, das die Lieferung gemäß der in der Bestellung festgelegten Menge und Qualität bestätigt und ab dem Eingangsdatum der Rechnung samt allen notwendigen Unterlagen.
    5. Jegliche zusätzliche Forderungen des Lieferanten, darunter Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung unserer Bestellungen werden von uns ohne unsere vorherige eindeutige schriftliche Genehmigung nicht angenommen.

    2.4. TECHNISCHE DATEN

    1. Technische Parameter der bestellten Waren und Dienstleistungen Produkte werden jeweils in unsrer Bestellung festgelegt.
    2. Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an allen Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen vor, die dem Lieferanten zwecks Bearbeitung des Angebots oder Durchführung unsrer Bestellung überlassen wurden.
      Die Dokumentation darf ohne unsere Einwilligung den Dritten nicht zugänglich gemacht werden und ist auf unsere Anforderung unverzüglich zurückzugeben.

    2.5. REKLAMATIONEN

    1. Wenn die gelieferten Waren oder Dienstleistungen mangelhaft sind, d.h. der vereinbarten Qualität nicht entsprechen oder die aus ihnen von der NOMA Tools gefertigten Erzeugnisse Mängel aufzeigen, für deren Ursachen NOMA Tools nicht verantwortlich ist, wird der Lieferant der mangelhaften Ware oder Dienstleitung unverzüglich darüber in Form einer schriftlichen Reklamation informiert.
    2. Mit der Einreichung der Reklamation wird die Zahlung für den Lieferanten in der Höhe des Gegenwertes der beanstandeten Lieferung bis zur Prüfung der Reklamation eingestellt.
    3. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Ersatzlieferung der mangelfreien Ware in der von beiden Parteien festgelegten Frist unverzüglich durchzuführen.
    4. NOMA Tools behält sich das Recht vor, den Lieferant des mangelhaften Ware oder Dienstleistung mit den im Zusammenhang mit der Anwendung der mangelhaften Waren in der Produktion entstanden Kosten zu belasten.
    5. NOMA Tools behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Entschädigung nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuches gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen. Die Entschädigungshaftung wird auf tatsächlichen Schaden begrenzt, der für NOMA Tools entstehen wird.

    2.6. VERTRAGSSTRAFEN

    NOMA Tools behält sich das Recht der Anwendung folgender Vertragsstrafen für den Lieferanten vor:

    1. Bei Verzögerung in der Lieferung der Ware oder Dienstleistung - in der Höhe von 0,25% des Warenwertes für jede angefangene Verzugswoche im Verhältnis zu der in unsrer Reklamation festgelegten Frist.
    2. Bei Verzögerung in der Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung der beanstandeten Ware - in der Höhe von 0,25% des Warenwertes für jede angefangene Verzugswoche im Verhältnis zu der in unserer Reklamation festgelegten Frist.

    2.7. ERFÜLLUNGSORT, RECHTLICHE GÜLTIGKEIT DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

    1. Es gilt polnisches Recht.
    2. Erfüllungsort ist Wyry, Polen.
    3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Lieferanten ist das für den Sitz der Firma NOMA Tools sachlich und örtlich zuständiges Gericht.
    4. In besonders begründeten Fällen behalten wir uns das Recht vor, gerichtlich im Firmensitz oder Betriebsort des Lieferanten gegen den Lieferanten vorzugehen.